Den verheerenden Geisterfahrerunfall mit 3 Toten vom 9.10 auf der Süd Autobahn (A 2) in Niederösterreich nimmt der ÖAMTC zum Anlass, neuerlich auf die wichtigsten Verhaltensregeln bei Geisterfahreralarm hinzuweisen.
Hilfreiche Informationen über Geisterfahrer erhält man über Verkehrsfunk oder -
wie bei Gefahr üblich - über blinkendes Licht auf den
Notrufsäulen.
Was tun bei Geisterfahrergefahr
Die
Verkehrssicherheitsexperten des ÖAMTC haben die wichtigsten Verhaltensregeln bei
Geisterfahreralarm zusammen gestellt:
*Möglichst ruhig bleiben
*Tempo reduzieren - eventuell notwendige
Ausweichmanöver müssen im niedrigen Geschwindigkeitsbereich durchgeführt werden,
sonst droht Schleudergefahr
*Auf gar keinen Fall überholen und versetzt
fahren, denn wenn zwei Fahrzeuge nebeneinander fahren, kann kein Lenker
ausweichen
*Alarmblinkanlage einschalten
*Nach Möglichkeit einen
Parkplatz aufsuchen und warten bis über das Radio eine Entwarnung durchgegeben
wird
*Wenn man einen Geisterfahrer sieht, sollte man über die nächste
Notrufsäule die Autobahnmeisterei alarmieren. Dadurch kann automatisch der
genaue Standort ermittelt werden
*Beim Hilferuf mit dem Handy muss man
auf die genauen Autobahnkilometer achten, um den Abschnitt präzisieren zu
können
Was tun, wenn man selbst zum Geisterfahrer geworden
ist?
Wenn man merkt, dass man selbst zum Geisterfahrer geworden ist,
sollte man sofort die Warnblinkanlage und das Abblendlicht einschalten, um
andere Lenker zu warnen.
*Sofort das Tempo reduzieren
*Man soll so
weit wie möglich an den nächstgelegenen Fahrbahnrand fahren, sofort anhalten,
hinter der Leitplanke Schutz suchen und auf das Eintreffen der Exekutive
warten
*Niemals die Fahrbahn kreuzen, da man im Stress leicht ein sich
näherndes Fahrzeug übersehen kann
*Auf keinen Fall versuchen mit dem
Fahrzeug zu wenden oder mit dem Rückwärtsgang die Autobahn wieder zu verlassen,
denn das Risiko, dadurch herankommende Fahrzeuge zu gefährden, ist viel zu
hoch.
Quelle: ÖAMTC / Gerhard Koch
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