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Artikelserie des Allianz Risk Management im „BRANDAUS“; Teil 2




Risk Management: Helfen – bevor es brennt


2. Artikel:

Titel:
Gedanken zu Brandschutzkonzepten


Auf Abwehrmaßnahmen wird beim Brandschutz großes Augenmerk gelegt, vorbeugende organisatorische Maßnahmen kommen dafür oft zu kurz. Damit wird möglicherweise jedoch am falschen Fleck gespart, was im Schadensfall viel Geld kosten kann.

Ganzheitlich betrachtet lassen sich alle Brandschutzmaßnahmen einerseits in vorbeugende und abwehrende Maßnahmen, andererseits in technische, bauliche und organisatorische Maßnahmen einteilen. Wenn man alle Maßnahmen, welche sich üblicherweise in der Praxis finden, in diese oben beschriebenen Kategorien einteilt, dann zeigen sich große Häufungen einerseits im Bereich der abwehrenden baulichen und technischen Maßnahmen (Brandabschnitte, Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen etc.), andererseits im Bereich der vorbeugenden organisatorischen Maßnahmen (Brandschutzbeauftragter, Brandschutzordnung, Rauchverbot, Eigenkontrollen, Schulung der Mitarbeiter, etc.).

Abwehrender Brandschutz bedeutet geeignete Maßnahmen zu treffen, um nach einer Brandentstehung diese möglichst schnell zu erkennen, eine Ausbreitung zu verhindern und den Brand möglichst effektiv zu bekämpfen. Da die abwehrenden Maßnahmen erstens definitionsgemäß immer erst dann greifen, wenn es bereits schon zu einem Brand gekommen ist und zweitens fast immer mit großen Investitionen verbunden sind, sollten gerade deswegen vorbeugende Maßnahmen erste Priorität haben.

Leider zeigt die Praxis, dass in vielen Brandschutzkonzepten die organisatorischen Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes viel zu kurz kommen (auch weil der Schwerpunkt der behördlichen Vorschreibungen im abwehrenden Bereich liegt!) oder im Alltag nicht gelebt werden.

Dabei wird oft auch völlig vergessen, dass die technischen und baulichen Brandschutzmaßnahmen auf eine funktionierende Wartung und Kontrolle angewiesen sind und somit ebenfalls vom organisatorischen Teil abhängen. Für die Bedeutung dieses Bereiches spricht außerdem, dass durch organisatorische Maßnahmen Verbesserungen im Brandschutz sehr schnell umgesetzt werden können.

Per Gesetz ist grundsätzlich immer die Unternehmensleitung (also je nach Gesellschaftsform der Vorstand, der Geschäftsführer, etc.) für den Brandschutz zuständig. Diese Verantwortung kann an einen Brandschutzbeauftragten delegiert werden (Vorraussetzung: geistig und körperlich geeignet, entsprechende Ausbildung, etc.). Die Unternehmensleitung muss sich aber regelmäßig davon überzeugen, dass der Brandschutzbeauftragte seine Funktion auch ordnungsgemäß ausübt.

In vielen Fällen steht dem benannten Brandschutzbeauftragten aber neben seiner normalen Tätigkeit im Betrieb gar nicht die notwendige Zeit zur Verfügung, dass er seinen definierten Aufgaben (siehe TRVB O 119, bzw. entsprechende Klausel in Versicherungsverträgen) nachkommen und sich auch regelmäßig fortbilden kann.

Fehlt aber zum Beispiel die regelmäßige Eigenkontrolle des vorbeugenden Brandschutzes (siehe TRVB O 120) durch den Brandschutzbeauftragten oder die Betriebsleitung, so kann bereits ein so genannter „Brandschutzkeil“ im Wert von wenigen Cent durch die Blockade einer Brandschutztüre die teure Brandwand nutzlos machen. Außerdem beeinträchtigt er durch die Aufhebung der Trennung von gesprinklerten und nicht gesprinklerten Bereichen möglicherweise auch die Wirksamkeit einer Sprinkleranlage und bringt damit im schlimmsten Fall das gesamte Brandschutzkonzept zum Scheitern!

Wer also beim vorbeugenden Brandschutz spart, bekommt die Rechnung dafür eventuell schon beim nächsten Schadensfall präsentiert!

Auf die typischen und leider auch immer wiederkehrenden Mängel beim Brandschutz bzw. die klassischen Schadenursachen werde ich in der nächsten Ausgabe näher eingehen.


Allianz Elementar Versicherungs – Aktiengesellschaft
Hietzinger Kai 101-105
A-1130 Wien








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Publiziert am: 2006-01-09 (3795 mal gelesen)

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