Eines dieser ungeschrieben Gesetze besagt, dass ein Unglück immer zum ungünstigsten Zeitpunkt auftritt. So auch im vorliegenden Schadensfall, wo in einem Bürogebäude im 14. Wiener Gemeindebezirk genau am Wochenende, kurz nach Arbeitsschluss, der Propfen an einer Verschraubung der Wasserleitung im 3. Stock gerissen war und daraufhin alle Stockwerke inklusive Keller 5 cm hoch unter Wasser setzte.
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