Waldbrandarten
Das Waldbrände in Erdbrände, Bodenbrände, Wipfelbrand und Stammbrand unterteilt
werden dürfte den meisten bekannt sein. Doch was steht hinter diesen
Definitionen? Wer ist befugt den KHD anzufordern? Wann darf der Flugdienst
eingesetzt werden?
Flächenfeuer: Ein Nutz- oder Zweckfeuer zum kontrollierten
Abbrand
Flächenbrand: Ein Großbrand auf einer ausgedehnten
Grundfläche. Bei einem Flächenfeuer wird meist ein umfassender Angriff zum
Erfolg führen.
Feuersturm: Ein Feuersturm ist ein bei einem
Flächenbrand entstehender Luftstrom mit Flugfeuer und mit großer Kraft und
Geschwindigkeit. Entscheidend ist ob genug Reservekräfte zur Verfügung
stehen.
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Erdbrand
Unter Erdbrand versteht man Moor- und ähnliche Bodenbrände.
Bei dessen Bränden wird die Einsatzleitung mit den Löschkräften alleine nicht
das Auslangen finden. Es müssten daher sofort über die Bezirkshauptmannschaften
alle bei Baufirmen, Straßenmeistereien und Forstverwaltungen zur Verfügung
stehenden Erdaushubgeräte angefordert werden.
Bodenbrand:
Dabei
handelt es sich um einen Brand von niederem Pflanzenwuchs. Bei einem Bodenbrand
wird ebenfalls ein umfassender Angriff zum Erfolg
führen.
Dickungsbrand:
Unter einem Dickungsbrand versteht man
den Brand von Jungwald. Bei solchen Bränden ist im Einvernehmen mit der
Forstverwaltung die Art des Einsatzes festzulegen, da es oft davon abhängt ob
Schlägerungen vorgenommen werden müssen, damit eine Brandausbreitung verhindert
und wirksam bekämpft werden kann. Eine umfassende Verteidigung müsste zum Erfolg
führen.
Wipfelbrand:
Es handelt sich um den Brand der
Baumwipfel und der Ausbreitung des Brandes. Diese Art von Walbrand ist wohl die
gefährlichste Art von Waldbränden und zugleich die schwierigste Art von der
Bekämpfung her. Wenn die von der Forstverwaltung von Haus aus angelegten
Revierabstände nicht ausreichen um die Brandausbreitung zu verhindern, müssen im
Einvernehmen mit der Forstverwaltung diese Revierabstände durch Schlägerungen
verbreitert werden, damit die Löschkräfte eine wirkungsvolle Verteidigungslinke
aufbauen können. Außerdem müsste bei einem derartigen Brand der Flugdienst
eingesetzt werden, um die Einsatzleitung laufend über die Lage informieren zu
können und die Brandbekämpfung des Brandes aus der Luft durchführen zu
können.Auch muss aufkommender Wind erwartet werden und für Ablöse bei den
Kräften gesorgt werden.
Stammbrand:
Brand von Baumstämmen,
besonders gefährlich bei Föhren oder Pechföhrenbeständen.Bei einem Stammbrand
müssten der Größe der Fläche entsprechend soviele Kräfte eingesetzt werden,
damit ein umfassender Angriff durchgeführt werden
kann.
Vollbrand:
Ein Waldbrand bei dem mehrere Brandarten
auftreten. Bei einem Vollbrand in einem größeren Waldgebiet müßte große
KHD-Einheiten eingesetzt werden. Außerdem Flugdienst und feuerwehrfremde
Einheiten ( Bundesheer, Baufirmen.....)
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Angriff und Verteidigung: Sollte man sich bei einem Einsatz zur
Verteidigung ( errichten einer Wiederstandslinie gegen die Brandausbreitung)
entschließen hat man den Vorteil das nur 1/5 der Kräfte gebraucht werden die für
einen Angriff notwendig währen.
Bei einem Waldbrand wird vermutlich der
KHD - Katastrophen Hilfsdienst ( ehemals bekannt unter FUB) zum Einsatz
kommen.
KHD-Einheiten können angefordert werden von:
- Bürgermeister
- Bezirkshauptmann
- Landesregierung
- Organe n der LFV
Genaue Regelung erfolgt über Landesgesetze und
Vorschriften. Der Flugdienst, der ja zur Waldbrandbekämpfung ins leben
Gerufen wurde kann angefordert werden wenn der Einsatzerfolg mit den vorhandenen
Mitteln nicht gewährleistet werden kann. Die Einsatzgenehmigung für den KHD
und die Sonderdienste erteilt in NÖ in allen Fällen der
Landesfeuerwehrkommandant. |
Noch ein paar Worte
zu den NÖ Sonderdiensten:
Folgende Sonderdienste wurden Aufgestellt:
- Feuerwehrstreife (ca 40 Mann [6/2001])
- Flugdienst ( 1 Basisgruppe pro Landesviertel + 1 am Kat. Stützpunkt)
- Sprengdienst ( pro Bezirk 1 Gruppe + 1 am Kat. Stützpunkt)
- Strahlenschutzdienst ( pro Bezirk 1 Gruppe + 1 am Kat. Stützpunkt)
- Tauchdienst ( bekanntermaßen zur Zeit im Umstrukturieren)
Die
Anforderung erfolgt über die LFWS Tulln wo auch der NÖ Kat. Stützpunkt
beheimatet ist. Die Einsatzgenehmigung erteilt der
Landesfeuerwehrkommandant.
Anfordern kann die Sonderdienste
- Landesregierung
- Bezirkshauptmann
- Bürgermeister
- Exekutive
- Bezirks oder Abschnittsfeuerwehrkommandant
- Feuerwehrkommandant
Die Einheiten der Sonderdienste
unterstehen dem jeweiligen Einsatzleiter, jedoch sind die Kommandanten der
Sonderdienste bei den zur Durchführung des Einsatzauftrages notwendigen
fachlichen Entscheidungen unabhängig. Sie haben aber die jeweils geltenden
gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
Text: wax
Fotos. ARCHIV
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