FIRETALK

 Benutzerstatistik

Mitgliedschaft:
Neuste: Deihans
Heute neu: 0
Gestern neu: 0
Alle: 6441

Benutzer online:
Besucher: 23
Mitglieder: 0
Gesamt: 23

 Banner


wax.at-Banner für eure Homepage!

In vielen größen und verschiedene Motive!
Vom Erdbrand bis zum Wipfelbrand
Waldbrandarten



Das Waldbrände in Erdbrände, Bodenbrände, Wipfelbrand und Stammbrand unterteilt
werden dürfte den meisten bekannt sein. Doch was steht hinter diesen
Definitionen? Wer ist befugt den KHD anzufordern? Wann darf der Flugdienst
eingesetzt werden?






Flächenfeuer:
Ein Nutz- oder Zweckfeuer zum kontrollierten
Abbrand

Flächenbrand:
Ein Großbrand auf einer ausgedehnten
Grundfläche. Bei einem Flächenfeuer wird meist ein umfassender Angriff zum
Erfolg führen.

Feuersturm:
Ein Feuersturm ist ein bei einem
Flächenbrand entstehender Luftstrom mit Flugfeuer und mit großer Kraft und
Geschwindigkeit. Entscheidend ist ob genug Reservekräfte zur Verfügung
stehen.

Foto:<br />
LFV Kärnten


Erdbrand
Unter Erdbrand versteht man Moor- und ähnliche Bodenbrände. Bei dessen Bränden wird die Einsatzleitung mit den Löschkräften alleine nicht das Auslangen finden. Es müssten daher sofort über die Bezirkshauptmannschaften alle bei Baufirmen, Straßenmeistereien und Forstverwaltungen zur Verfügung stehenden Erdaushubgeräte angefordert werden.

Bodenbrand:
Dabei handelt es sich um einen Brand von niederem Pflanzenwuchs. Bei einem Bodenbrand wird ebenfalls ein umfassender Angriff zum Erfolg führen.

Dickungsbrand:
Unter einem Dickungsbrand versteht man den Brand von Jungwald. Bei solchen Bränden ist im Einvernehmen mit der Forstverwaltung die Art des Einsatzes festzulegen, da es oft davon abhängt ob Schlägerungen vorgenommen werden müssen, damit eine Brandausbreitung verhindert und wirksam bekämpft werden kann. Eine umfassende Verteidigung müsste zum Erfolg führen.

Wipfelbrand:
Es handelt sich um den Brand der Baumwipfel und der Ausbreitung des Brandes. Diese Art von Walbrand ist wohl die gefährlichste Art von Waldbränden und zugleich die schwierigste Art von der Bekämpfung her. Wenn die von der Forstverwaltung von Haus aus angelegten Revierabstände nicht ausreichen um die Brandausbreitung zu verhindern, müssen im Einvernehmen mit der Forstverwaltung diese Revierabstände durch Schlägerungen verbreitert werden, damit die Löschkräfte eine wirkungsvolle Verteidigungslinke aufbauen können. Außerdem müsste bei einem derartigen Brand der Flugdienst eingesetzt werden, um die Einsatzleitung laufend über die Lage informieren zu können und die Brandbekämpfung des Brandes aus der Luft durchführen zu können.Auch muss aufkommender Wind erwartet werden und für Ablöse bei den Kräften gesorgt werden.

Stammbrand:
Brand von Baumstämmen, besonders gefährlich bei Föhren oder Pechföhrenbeständen.Bei einem Stammbrand müssten der Größe der Fläche entsprechend soviele Kräfte eingesetzt werden, damit ein umfassender Angriff durchgeführt werden kann.

Vollbrand:
Ein Waldbrand bei dem mehrere Brandarten auftreten. Bei einem Vollbrand in einem größeren Waldgebiet müßte große KHD-Einheiten eingesetzt werden. Außerdem Flugdienst und feuerwehrfremde Einheiten ( Bundesheer, Baufirmen.....)


FOTO:NÖ LFV Angriff und Verteidigung:
Sollte man sich bei einem Einsatz zur Verteidigung ( errichten einer Wiederstandslinie gegen die Brandausbreitung) entschließen hat man den Vorteil das nur 1/5 der Kräfte gebraucht werden die für einen Angriff notwendig währen.

Bei einem Waldbrand wird vermutlich der KHD - Katastrophen Hilfsdienst ( ehemals bekannt unter FUB) zum Einsatz kommen.

KHD-Einheiten können angefordert werden von:
  • Bürgermeister
  • Bezirkshauptmann
  • Landesregierung
  • Organe n der LFV
    Genaue Regelung erfolgt über Landesgesetze und Vorschriften.
Der Flugdienst, der ja zur Waldbrandbekämpfung ins leben Gerufen wurde kann angefordert werden wenn der Einsatzerfolg mit den vorhandenen Mitteln nicht gewährleistet werden kann.
Die Einsatzgenehmigung für den KHD und die Sonderdienste erteilt in NÖ in allen Fällen der Landesfeuerwehrkommandant.

Noch ein paar Worte zu den NÖ Sonderdiensten:

Folgende Sonderdienste wurden Aufgestellt:
  • Feuerwehrstreife (ca 40 Mann [6/2001])
  • Flugdienst ( 1 Basisgruppe pro Landesviertel + 1 am Kat. Stützpunkt)
  • Sprengdienst ( pro Bezirk 1 Gruppe + 1 am Kat. Stützpunkt)
  • Strahlenschutzdienst ( pro Bezirk 1 Gruppe + 1 am Kat. Stützpunkt)
  • Tauchdienst ( bekanntermaßen zur Zeit im Umstrukturieren)
Die Anforderung erfolgt über die LFWS Tulln wo auch der NÖ Kat. Stützpunkt beheimatet ist. Die Einsatzgenehmigung erteilt der Landesfeuerwehrkommandant.

Anfordern kann die Sonderdienste
  • Landesregierung
  • Bezirkshauptmann
  • Bürgermeister
  • Exekutive
  • Bezirks oder Abschnittsfeuerwehrkommandant
  • Feuerwehrkommandant
Die Einheiten der Sonderdienste unterstehen dem jeweiligen Einsatzleiter, jedoch sind die Kommandanten der Sonderdienste bei den zur Durchführung des Einsatzauftrages notwendigen fachlichen Entscheidungen unabhängig. Sie haben aber die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.


Text: wax
Fotos. ARCHIV








Copyright © by wax.AT - Das Portal für Feuerwehr und Rettungsdienst Alle Rechte vorbehalten.

Publiziert am: 2005-01-26 (6217 mal gelesen)

[ Zurück ]